Die Wöller-Timeline
Neutralitätspflicht und Rechtsstaatlichkeit
Neutralitätspflicht und Rechtsstaatlichkeit

Neutralitätspflicht und Rechtsstaatlichkeit

Das Leipziger Stadtmagazin Kreuzer zitiert eine Woche nach der #wirsindallelinx -Demo am 18.9.2021 den sächsischen Innenminister.
Wöller hatte nach der Demo mehrfach in Richtung der Anmelderin der Demonstration, Juliane Nagel, und der LINKEn Landtagsfraktion geschossen:

              

„Wenn auf einer Demonstration »gezielt Gewalt ausgeübt, Polizisten verletzt und sogar offen Morddrohungen gegen Ermittler gezeigt werden,
ist eine Grenze klar überschritten«, sagte Innenminister Wöller am Sonntag und ging besonders auf die Linken-Landtagsabgeordnete Juliane
Nagel ein – die hatte die Demo angemeldet und geleitet. »Die Linke sollte sich umgehend vom Verhalten ihrer Landtagsabgeordneten
distanzieren«, forderte Wöller, »oder es bleiben starke Zweifel an ihrer Einstellung zu Demokratie und Rechtsstaatlichkeit«.“
[https://kreuzer-leipzig.de/2021/09/23/streit-nach-wir-sind-alle-linx-demo/]

              

Hier könnte der Verdacht aufkommen, dass Wöller im Wahlkampfgetöse ein bisschen seine Kompetenzen überschritten hat. Eine Woche nach der
Demonstration, am 25. September, wurde nämlich auch in Sachsen eine Wahl zum deutschen Bundestag abgehalten.

              

Dazu steht im Artikel zur „Neutralitätspflicht“ im rechtslexikon.net:

              

„[Aus dem Demokratieprinzip] folgt für die Staatsorgane, zu denen auch die Regierung und die ihr angehörenden Minister gehören, die Pflicht zur
parteipolitischen Neutralität. Die Öffentlichkeitsarbeit der Regierung findet dort ihre Grenze, wo die
Wahlwerbung beginnt. Den Staatsorganen ist es von Verfassungs wegen untersagt, sich in amtlicher Funktion bei Wahlen mit politischen
Parteien oder Wahlbewerbern zu identifizieren und sie unter Einsatz staatlicher Mittel zu unterstützen oder zu bekämpfen und dadurch die
Entscheidung des Wählers zu beeinflussen.“
[http://www.rechtslexikon.net/d/neutralit%C3%A4tspflicht/neutralit%C3%A4tspflicht.htm]

              

Wöller selbst sieht natürlich kein Vergehen gegen die Neutralitätspflicht. Aber natürlich musste er sich wiedermal
korrigieren: Zwar wurden an dem Tag sechs Polizist*innen leicht verletzt, allerdings nicht auf oder während der Demonstration.