Die Wöller-Timeline
Trotz Teilreisewarnung: Abschiebungen in den Irak wieder aufgenommen
Trotz Teilreisewarnung: Abschiebungen in den Irak wieder aufgenommen

Trotz Teilreisewarnung: Abschiebungen in den Irak wieder aufgenommen

Am 27. November 2019 veröffentlicht das Innenministerium die „Verwaltungsvorschrift des Staatsministeriums des Inneren über die geltenden Verwaltungsvorschriften des Staatsministeriums des Inneren“. In der trockenen Lektüre fällt auf: die „Verwaltungsvorschrift über die Rückführung Staatsangehöriger“ taucht nicht mehr auf. Grundsätzlich ging sie bisher davon aus, dass die Abschiebung von Menschen irakischer Staatsbürgerschaft „noch nicht in Betracht komme.“ Nur unter vergleichsweisen hohen Voraussetzungen war das bisher möglich. Viele befürchteten, dass Sachsen diesen faktischen Abschiebestopp in den Irak aufweichen wolle.

      
Nachfragen (Drs. 7/1583 und 7/2107) ergeben: die Befürchtungen waren berechtigt, die Abschiebung irakischer Staatsbürger*innen soll vorangetrieben werden. So kommt es dann auch im vierten Quartal 2020. Drei Menschen aus Sachsen wurden in den Irak abgeschoben, sieben „reisten überwacht aus“.

      
Das Auswärtige Amt spricht für Teile des Iraks eine Teilreisewarnung aus und rät von der Einreise in die Region Kurdistan-Irak ab (Stand 31. März 2021).