Die Wöller-Timeline
Abschiebung wegen Überbuchung abgebrochen
Abschiebung wegen Überbuchung abgebrochen

Abschiebung wegen Überbuchung abgebrochen

Am 22. Dezember 2021 hebt in Berlin ein Flieger ab und fliegt Richtung Russische Föderation. An Bord sind 60 Menschen, die dahin abgeschoben werden. Dass Familie U. aus dem sächsischen Königstein nicht an Bord ist, ist schieres Glück. Denn der Flug war überbucht. Bei der Abholung wenige Stunden zuvor erleidet die Familienmutter einen epileptischen Anfall. Und wird vor die Wahl gestellt: entweder sie wird behandelt und bleibt hier, muss dann aber die Familientrennung in Kauf nehmen. Oder sie wird in ihrem gefährdeten Zustand gemeinsam mit ihrer Familie abgeschoben. Sie entscheidet sich dafür, bei ihrer Familie zu bleiben.

         

Dass sich in Berlin herausstellt, dass der Flug überbucht ist, geschieht übrigens nicht zum ersten Mal. Selbiges Schicksal traf eine Familie aus Chemnitz, die im September 2019 nach Georgien abgeschoben werden sollten. Wöller, wiederholt mit den Unzuständen der sächsischen Abschiebepraxis konfrontiert, kommentiert bar jeden Bewusstseins: „Es gibt Forderungen, weitere Abschiebe-Hindernisse aufzubauen. Sie sind aber schon groß genug.“